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Tafel

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Picline GmbH (nachfolgend «PL») durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Produkte.

  2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des offerierten Angebotes von PL durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Leistung von PL durch den Kunden.

  3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB’s auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen von PL.
     

Leistungen von PL, Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der Arbeit im Ermessen von PL.

  2. Bei der Ausführung der Arbeiten kann PL Freiberufler seiner Wahl einsetzen.

  3. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von PL gelieferten Bild- und Filmmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

  4. Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

  5. Der Kunde hat das ihm zur Verfügung gestellte Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.

  6. Reklamationen, welche Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

  7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Personen und Gegenstände zur Verfügung stehen und die Räumlichkeiten zugänglich sind.

  8. Kommt der Kunde der Verpflichtung nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesession weniger als 48 Stunden vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat PL Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin hat PL Anspruch auf 100% des vereinbarten Honorars.

  9. Es obliegt dem Auftraggeber, die Zustimmung der aufzunehmenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die aufzunehmen sind.

  10. PL darf den Kunden sowie die für den Kunden ausgeführten Arbeiten als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form (Website, Social Media).
     

Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

  2. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, PL eine Nutzungslizenz zu bezahlen.

  3. PL kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen.

  4. Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch PL für eigene Zwecke, sorgt PL dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

  5. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

  6. Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PL gestattet.

  7. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet noch nachgestellt, fotografiert oder gefilmt werden.

  8. Bei Verwendung der von PL gelieferten Produkten ausserhalb des üblichen Einsatzzweckes hat der Kunde für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

  9. Rohmaterial wird unter keinen Umständen zur Verfügung gestellt.
     

Haftung

  1. PL haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

  2. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Angestellten von PL.

  3. Bei Ansprüchen gegen PL seitens Dritter, die dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

  4. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betitelung des Bildmaterials.
     

Honorar

  1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist jeweils innert 10 Tagen ab Rechnungstellung zu begleichen.

  2. Alle Preisangaben in Angeboten gelten exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird mit der Rechnungsstellung fällig.

  3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so wird eine Gebühr von CHF 20.00 zzgl. Verzugszinsen von 5% erhoben.

  4. Bei umfangreichen Aufträgen, insbesondere mit aufwändigen Vorleistungen von PL, hat PL Anspruch auf eine Vorauszahlung von mindestens einem Drittel des offerierten Betrages.

  5. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Sonderauslagen (z.B. Honorare für Hilfspersonen und Modelle, Gebühren für die Miete von Zusatzausrüstung, Miete für Aufnahmelokalitäten, Requisiten, Reisekosten etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

  6. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial vom Kunden nicht verwendet wird.

  7. Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv des Fotografen fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an.
     

Social Media Abonnemente PICLINE 

  1. Die Abonnementdauer hat eine übliche Laufzeit von 12 Monaten.

  2. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

  3. Das Abonnement kann von beiden Parteien  mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist auf das Monatsende gekündigt werden.

  4. Das für die Posts verwendete Bildmaterial der Picardi Photography Datenbank unterliegt ausschliesslich des Nutzungsrechtes der Mitarbeitenden von PL.

  5. Für das individuelle Bildmaterial der Social Pakete gelten dieselben Bestimmungen wie im Absatz «Nutzungsrechte»

  6. Ansonsten gelten die Bestimmungen der Absätze «Leistungen von PL, Rechte und Pflichten des Kunden», «Haftung» und «Honorar».
     

Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Für alle Rechtsbeziehungen mit Picline GmbH ist ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss von Kollisionsrecht) anwendbar. Gerichtsstand ist jeweils ausschliesslich des Sitzes von Picline GmbH.
     

Zug, 24. Oktober 2024 / v2Picline GmbH, 6300 Zug
 

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